In Kürze

Wo gilt die Spielsperre?

Wo gilt die Spiel­sperre?

Eine Spielsperre gilt für alle Casinos in der Schweiz sowie für alle online durchgeführten Geldspiele, die unter das Bundesgesetz über Geldspiele fallen – einschliesslich allen Online-Spielangeboten von Swisslos, La Loterie Romande und allen Schweizer Spielbanken.

Frei­wil­lig

Beantragen Sie Ihre Spielsperre selbst

Eine freiwillige, selbst beantragte Spielsperre ist oft eine wirksame Massnahme bei Spielproblemen. Sie können sie jederzeit persönlich in einem Schweizer Casino oder schriftlich mit beigelegter Ausweiskopie beantragen. Spielsperren gelten für alle terrestrischen Spielbanken in der Schweiz und alle Schweizer Anbieter von online durchgeführten Geldspielen (Lotterien, Sportwetten, Online Casino und Pokerspiele).

Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises (ID, Pass oder Führerschein) an ein Schweizer Casino Ihrer Wahl. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag an jenes Casino zu senden, in dem Sie vorwiegend gespielt haben. Das Antragsformular ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig. Spielsperren für ausländische Casinos müssen Sie separat beantragen.

Falls Sie die freiwillige Spielsperre persönlich im Casino beantragen wollen, brauchen Sie dazu lediglich einen gültigen Ausweis mitzubringen. Am besten verlangen Sie beim Eintritt in das Casino die verantwortliche Person. Sie erhalten dabei auch Informationen über die Bedingungen einer Aufhebung der Spielsperre sowie über eine mögliche Beratung bei externen Suchtfachstellen.

An­ge­ord­net

Das Casino spricht die Spielsperre aus

Als Casino schliessen wir Personen vom Spielbetrieb aus, von denen wir aus eigenen Wahrnehmungen, basierend auf der Meldung Dritter, einer Fachstelle oder Sozialbehörde wissen oder annehmen müssen, dass Sie:

  • überschuldet sind.
  • Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu Ihrem Einkommen und Vermögen stehen.
  • spielsüchtig sind.

In diesen Fällen sind wir als Casino nach Art. 80 BGS – unabhängig von Ihrem Einverständnis – gezwungen, eine Spielsperre anzuordnen.

Vor­geh­en für An­ge­hör­ige

So können Sie helfen

Machen Sie sich Gedanken über das Spielverhalten eines Familienmitglieds, Angehörigen, einer Freundin oder eines Freundes? Wenden Sie sich telefonisch oder direkt vor Ort an das Casino, in dem die betroffene Person spielt und machen Sie die Fachperson auf das Spielverhalten des Gastes oder auf dessen finanzielle Situation aufmerksam.

Man wird Sie verständnisvoll und kompetent über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und gemeinsam mit Ihnen ein geeignetes Vorgehen vereinbaren. Danach leitet das Casino die entsprechenden Schritte ein. Grundsätzlich können Sie sich mit Ihren Hinweisen auch an Casinos im benachbarten Ausland wenden.

Auf­heb­ung Spiel­sper­re

Zurück ins Spiel

Eine Aufhebung Ihrer Spielsperre in den Schweizer Casinos können Sie grundsätzlich immer beantragen. Erforderlich dafür sind ein schriftliches Gesuch an das Casino, das die Spielsperre verhängt hat, sowie ein persönliches Gespräch.

Wenn Sie nachweisen können, dass der Grund, der zur Spielsperre geführt hat, weggefallen ist, wird diese wieder aufgehoben (Art. 81 Geldspielgesetz). Freiwillige Spielsperren können Sie in jedem Fall frühestens nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 Geldspielverordnung).

Haben Sie sich in einem Casino sperren lassen, das den Spielbetrieb eingestellt hat, wenden Sie sich an ein Casino Ihrer Wahl. Man wird Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Spiel­sper­re im Aus­land

Zusätzlich zu einer Spielsperre in der Schweiz empfehlen wir Ihnen, sich auch im nahen Ausland sperren zu lassen. Diese Sperre müssen Sie separat beantragen.